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Erzbistum übergibt Akten an Staatsanwaltschaften und beauftragt Rechtsanwaltskanzlei mit unabhängiger Untersuchung:Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln

Datum:
17. Dez. 2018
Von:
(pek181217-vdB)
Erzbistum übergibt Akten an Staatsanwaltschaften und beauftragt Rechtsanwaltskanzlei mit unabhängiger Untersuchung

Köln. Das Erzbistum Köln arbeitet aktiv mit den zuständigen Staatsanwaltschaften bei der Aufarbeitung von Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs zusammen. Die Staatsanwaltschaft Köln hat dem Erzbistum in einem Gespräch ihren Bedarf an Aktenmaterial im Zusammenhang mit der MHG-Studie aufgezeigt. Heute wurden die entsprechenden Originalakten übergeben. Bereits am Freitag sind auch den zuständigen Staatsanwaltschaften in Düsseldorf und Bonn Originalakten zugestellt worden. „Damit sind nun komplett alle bekannten Fälle aus der Vergangenheit zur Prüfung und weiteren Ermittlung übergeben“, erklärte der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Oliver Vogt. „Losgelöst von den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaften werden aber alle diese Fälle auch Gegenstand der unabhängigen Untersuchung sein, die Kardinal Woelki in Auftrag gibt“, so Vogt weiter. Mit der unabhängigen Untersuchung wurde die Kanzlei ‚Westpfahl, Spilker, Wastl‘ aus München beauftragt. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Expertise im strafrechtlichen Bereich sowie im Zusammenhang mit internen Untersuchungen und befasst sich seit dem Jahr 2010 intensiv mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche. Unterstützt wird die Arbeit der Kanzlei durch den Kirchenrechtler Prof. Dr. Wilhelm Rees von der Universität Innsbruck und dem Leiter des Kinderschutzzentrums der Universität Gregoriana, Prof. P. Dr. Hans Zollner, SJ.

Ziel der unabhängigen Untersuchung ist es neben der Aufarbeitung von Sachverhalten auch die Rolle der damaligen und heutigen Verantwortlichen, Personalchefs, Generalvikare und Bischöfe zu klären. „Wir garantieren eine unabhängige Untersuchung. Sie ist ein wesentlicher Baustein der Aufklärung für uns“, so Generalvikar Dr. Markus Hofmann. „Ich bin Pater Zollner für sein Mitwirken dankbar. Durch seinen umfassenden und wohl einmaligen Überblick über die weltweiten Fälle sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche können die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung in den gesamtkirchlichen Kontext eingeordnet werden und erhalten ein stärkeres Gewicht“, so Hofmann. Durch die Mitwirkung von Prof. Rees, der sich als ausgewiesener Experte des kirchlichen Strafrechts intensiv mit dem Bereich des sexuellen Missbrauchs befasst hat, ist eine Erfassung des jeweils geltenden kirchlichen Strafrechts zum sexuellen Missbrauch gewährleistet. Generalvikar Hofmann: „Somit bietet die unabhängige Untersuchung auch die Möglichkeit, Reformvorschläge für das kirchliche Sexualstrafrecht zu erarbeiten. Damit gehen wir auch auf eine Empfehlung ein, die die Forscher in der MHG-Studie gegeben haben.“

Das Erzbistum Köln verfolgt damit konsequent den von Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki im September angekündigten Weg einer Null-Toleranz-Linie für die Zukunft, aber auch die Vergangenheit.

 

Weiterführende Informationen:

Kanzlei ‚Westpfahl, Spilker, Wastl‘, München
Die wirtschaftsrechtlich und wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichtete Kanzlei ist häufig an den Schnittstellen unterschiedlicher Rechtsgebiete, einschließlich des Kirchenrechts, tätig. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden dabei die Bereiche Compliance und interne Ermittlungen. In diesem Kontext hat sie in den vergangenen Jahren wiederholt Untersuchungen zu den systemischen Ursachen für Missbrauchstaten sowie im Hinblick auf Mängel des kirchlichen Finanzwesens und der Vermögensverwaltung durchgeführt.

Prof. P. Dr. Hans Zollner SJ, Leiter des Centre for Child Protection und Vize-Rektor der Pontificia Università Gregoriana (PUG):
P. Zollner SJ verfügt – auch in seiner Eigenschaft als Psychologe – über einen umfassenden und wohl einmaligen Überblick über die weltweiten Fälle sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche, die dafür maßgeblichen Ursachen und die Bemühungen zur Prävention solcher Taten.

 

Prof. Dr. Wilhelm Rees, Professor für Kirchenrecht am Institut für Praktische Theologie der Universität Innsbruck:
Professor Rees ist ein durch eine Vielzahl von – vor allem auch einschlägigen – Veröffentlichungen ausgewiesener Experte des kirchlichen Strafrechts und befasst sich intensiv mit dem Bereich des sexuellen Missbrauchs (vgl. https://www.uibk.ac.at/praktheol/mitarbeiter/rees/). Professor Rees ist auch Verfasser der einschlägigen Abschnitte zum kirchlichen Strafrecht im kirchenrechtlichen Standardwerk „Handbuch des katholischen Kirchenrechts“.

 

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