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Erzbistum Köln - kirchenrechtliche Vorprüfung - beurlaubter Stadtdechant:Kirchenrechtliche Vorprüfung im Fall Hennes erfolgt im Erzbistum Köln

Datum:
15. Juli 2019
Von:
(pek190715)
Erzbistum Köln - kirchenrechtliche Vorprüfung - beurlaubter Stadtdechant

Köln. Entgegen unserer irrtümlichen Stellungnahme zu einer Medienanfrage am Wochenende liegt das Verfahren des beurlaubten Düsseldorfer Stadtdechanten Msgr. Ulrich Hennes derzeit nicht bei den gegebenenfalls zuständigen Stellen in Rom. Deshalb geht auch die erforderliche Dauer des Verfahrens nicht etwa auf Abläufe im Vatikan zurück. Vielmehr läuft die kirchenrechtliche Vorprüfung der Angelegenheit weiterhin im Erzbistum Köln. Dazu wurde ein externer kirchenrechtlicher Sachverständiger beauftragt, um den Sachverhalt disziplinarisch und dienstrechtlich zu prüfen. Über die Frage der Wiedereinsetzung des Düsseldorfer Stadtdechanten kann erst nach Abschluss der Vorprüfung entschieden werden.

Kommunikationsdirektor Dr. Markus Günther hat sich am Montag mit den Gremien der Düsseldorfer Pfarrei St. Lambertus in Verbindung gesetzt und sich für den Fehler in der mündlichen Stellungnahme vom Wochenende entschuldigt. Zuvor hatten Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand in Briefen an den Generalvikar die Öffentlichkeitsarbeit des Erzbistums im Fall Hennes kritisiert.

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