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Pressekonferenz am 12. März – Unabhängigkeit bis zuletzt – Aus Versäumnissen lernen:Missbrauch: Kanzlei veröffentlicht Ergebnisse der „Unabhängigen Untersuchung“

Datum:
12. Feb. 2020
Von:
(pek200212-he)
Pressekonferenz am 12. März – Unabhängigkeit bis zuletzt – Aus Versäumnissen lernen

Erzbistum Köln. Die Münchener Kanzlei „Westpfahl Spilker Wastl“ hat ihre Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln abgeschlossen und stellt die Ergebnisse den Verantwortlichen des Erzbistums und zugleich der Öffentlichkeit vor. Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, dem 12. März wird sie ihren Abschlussbericht an Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki übergeben und erläutern, welche persönlichen, systemischen oder strukturellen Defizite in der Vergangenheit dafür verantwortlich waren, dass Vorfälle von sexuellem Missbrauch ggf. vertuscht oder nicht konsequent geahndet wurden. Die strikte Unabhängigkeit dieser Untersuchung besteht bis zur Veröffentlichung und hat zur Folge, dass auch der Erzbischof und alle Verantwortlichen erstmals in der Pressekonferenz zeitgleich mit der Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert werden.

Kardinal Woelki hatte nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie im Herbst 2018 eine unabhängige Untersuchung aller Personalakten beauftragt und im Januar 2019 die Münchener Kanzlei „ Westpfahl Spilker Wastl“ damit betraut. Sie sollte die einschlägigen Personal- und sonstigen Akten daraufhin untersuchen, ob die Vorgehensweise der damaligen Diözesanverantwortlichen jeweils im Einklang mit den Vorgaben des kirchlichen und des staatlichen Rechts stand, und gegebenenfalls Vorschläge zur Beseitigung etwa festgestellter Defizite oder Rechtsverstöße machen. Der Bericht der Kanzlei ist damit ein wesentlicher Baustein der Aufklärung und verfolgt im Wesentlichen die Ziele, mögliche Fehler und Versäumnisse von Verantwortlichen im Erzbistum Köln zu benennen, organisatorische, strukturelle oder systemische Defizite aufzudecken sowie Handlungsempfehlungen für den weiteren Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt, auch über das Erzbistum Köln hinaus, aufzuzeigen. 

Dazu Generalvikar Dr. Markus Hofmann im Interview mit der Kölnischen Rundschau (12.02.2020):
https://www.rundschau-online.de/news/politik/generalvikar-hofmann-zu-missbrauch--es-werden-namen-genannt--da-gibt-es-kein-tabu--36222700 

Hinweis für die Redaktionen:
Weitere Informationen und organisatorische Hinweise zur Pressekonferenz folgen in Kürze.

Interview mit Generalvikar Markus Hofmann

Die Kölnische Rundschau (KR) hat mit Generavikar Markus Hofmann ein Interview zur Aufarbeitung von Missbrauchsdelikten geführt. Dazu hat die KR folgende Meldung herausgegeben. Das vollständige Interview finden Sie auf der Website der KR hinter der Paywall unter: https://www.rundschau-online.de/news/politik/generalvikar-hofmann-zu-missbrauch--es-werden-namen-genannt--da-gibt-es-kein-tabu--36222700 

Köln. Im Erzbistum Köln soll es keine Tabus bei der Aufarbeitung von Missbrauchsdelikten geben. Der Kölner Generalvikar Markus Hofmann kündigte in einem Interview der Kölnischen Rundschau für den 12. März die Veröffentlichung einer unabhängigen Untersuchung an. „Und da werden auch Namen genannt, da gibt es kein Tabu“, sagte Hofmann. „Von den Erzbischöfen über die Generalvikare bis zu den Personalverantwortlichen.“ Hofmann ist als Generalvikar Stellvertreter von Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki und leitet die Verwaltung des Erzbistums.

Auf die Frage, ob Rücktritte bevorstünden, sagte Hofmann: „Wenn sich persönliche Schuld herausstellt, dann kann ich die Forderung nach Rücktritt verstehen. Aber wir müssen jeden einzelnen Fall genau analysieren.“ Liege ein Fall vor, in dem zwar aus heutiger Sicht falsch gehandelt wurde, bei dem aber nach der damaligen Kenntnislage kein schuldhaftes Vorgehen vorliege, dann werde man das differenziert bewerten müssen. Ganz anders sei es, wenn jemand wissentlich Täter geschützt habe. Strafrechtlich relevante Fälle werde man an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Rückblickend sprach der Generalvikar von einer früheren „krassen Fehleinschätzung“ der Folgen von Missbrauchsdelikten für die Betroffenen. Das Erzbistum hätte viel früher auf die Betroffenen zugehen müssen. Hofmann: „Warum das nicht geschehen ist, das ist auch Teil der unabhängigen Untersuchung, mit der wir eine unabhängige Anwaltskanzlei beauftragt haben.“ Unter anderem werde geprüft, wo gegen staatliches und kirchliches Recht verstoßen worden sei und falls ja, von wem und warum. Hofmann betonte aber auch, man habe viele Dinge angepackt, „die heute besser laufen, ohne dass ich den Eindruck erwecken will, wir seien schon am Ziel“.

Zu der vor dem Abschluss stehenden Untersuchung betonte Hofmann, „keiner von uns im Erzbistum“ werde vorab über den Inhalt unterrichtet, „auch der Kardinal nicht“. Der Generalvikar: „Das ist ganz strikt vereinbart, damit die Unabhängigkeit gewahrt und dokumentiert ist.“ Das Erzbistum hat die Münchner Rechtsanwaltskanzlei „Westpfahl Spilker Wastl“ mit der Untersuchung beauftragt. Die Veröffentlichung wird zudem live auf der Website des Erzbistums übertragen (www.erzbistum-koeln.de). Anders als bei der von der Deutschen Bischofskonferenz 2018 vorgestellten sogenannten MHG-Studie werden im Erzbistum Köln auch Fälle beschuldigter Laien im kirchlichen Dienst untersucht. Das Verhältnis beträgt nach Hofmanns Angaben „etwa zwei Drittel Kleriker, ein Drittel Laien“. In der MHG-Studie waren Fälle von 87 Beschuldigten aus dem Erzbistum Köln erfasst worden.


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