Handlungsempfehlung zum datenschutz-konformen Vorgehen beim Fotografieren während Erstkommunionfeiern

1. „Datenschutzerklärung"

Fotos von Kindern bei der Ausübung von religiösen Handlungen gehören sicherlich zu den besonders zu schützenden Kategorien von personenbezogenen Daten. Daher ist hier eine absolute Transparenz und klare Regelung notwendig, die Sie idealerweise allen Beteiligten in Form einer „Datenschutzerklärung" offenlegen.

Mit einer solchen Erklärung können Sie allen notwendigen Informationspflichten (§15, KDG) nachkommen:

Der Zweck der Fotos ist beschränkt auf die ausschließlich private Nutzung durch die Beteiligten selbst - zur persönlichen Erinnerung an den besonderen Tag der Erstkommunion. Die „Rechtsgrundlage" zur Erhebung der Daten ist eine Einwilligungserklärung der Eltern.

Geben Sie in der Erklärung den Verantwortlichen gem. KDG und den zuständigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit Kontaktdaten an (i.d.R. sind das der leitende Pfarrer und – soweit Sie sich nicht gegen das Angebot des EGV entschieden haben - Herr Edgar Thiel / betrieblicher.datenschutz@erzbistum-koeln.de).

Lassen Sie während der Messfeier nur Fotografen zu, die sich auf die Einhaltung Ihrer Regelungen im Sinne des Datenschutzes verpflichtet haben und verbieten allen anderen Gottesdienstteilnehmern Aufnahmen jeglicher Art – nicht zuletzt auch, um den würdigen Rahmen der Feier zu wahren!

Stellen Sie sicher, dass die Fotos nur an Eltern der Kinder weitergegeben werden, die sich verpflichtet haben, die Fotos ausschließlich für private Zwecke zu nutzen und in keiner Form veröffentlichen oder weitergeben.

Sollten Sie nicht die Einverstänniserklärung aller beteiligten Eltern erhalten, müssen Sie mit den Fotografierenden überlegen, ob und in welcher Form Sie eine Separierung hinbekommen, so dass von den nicht Einverstandenen keine Fotos gemacht werden. Im Zweifel kann das bedeuten, dass Sie komplett auf Aufnahmen verzichten.

 

2. Einwilligungserklärung der Eltern

Um während des Gottesdienstes Aufnahmen von den Kommunionkindern machen zu dürfen, brauchen Sie eine Einwilligung der Eltern.

Die Einwilligung sollte den Namen des Kindes, den Anlass (mit Ort und Datum der Aufnahmen).

Machen Sie mit der Einwilligungserklärung den Eltern Ihre Datenschutzerklärung bekannt, damit den Eltern sämtliche Regelungen bekannt sind, und weisen Sie in der Erklärung auf die weiteren Rechte der Eltern hin. Diese Rechte umfassen u.a. ein Widerspruchsrecht und ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

 

3. Regelung zur (zweckgebundenen) Verteilung der Bilder

Der Einfachheit halber empfehlen wir die Ausgabe der Bilder per Datenträger (CD/DVD). Damit werden komplizierte Regelungen für Zugriffs-Berechtigungen sowie für den Schutz vor Missbrauch für Online-Bereitstellungen vermieden.

Empfohlen wird ebenso eine einheitliche Zusammenstellung der Bilder pro Gottesdienst durch den Fotografen vornehmen zu lassen. Damit werden von vorn herein „schlechte" Fotos ausselektiert.

 

a. Verpflichtungserklärung der Eltern

Lassen Sie sich von den Eltern spätestens bei der Ausgabe der Bilder eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der sie bestätigen, dass sie die Fotos weder veröffentlichen noch weitergeben.

Ausnahmen hierzu können für Bilder zugelassen werden, auf denen ausschließlich das eigene Kind zu erkennen ist, bzw. wenn für eine Veröffentlichung oder Weitergabe das Einverständnis aller anderen Betroffenen eingeholt wurde.

 

b. Verpflichtungserklärung der/des Fotografierenden

Auch die Fotografierenden sollen sich verpflichten, dass sie die Fotos ausschließlich zum festgelegten Zweck – also zur Weitergabe an die Betroffenen - verwenden.

Die Verpflichtung enthält den Verzicht auf weitere Veröffentlichungen oder Verwendungen zu Werbezwecken oder Ähnlichem.

Idealerweise erklären die Fotografierenden, dass sie die Fotos nach einem festzulegenden Zeitraum löschen.

 

4. Information aller Beteiligten

Dadurch, dass Sie während des Gottesdienstes Bildaufnahmen machen lassen, sollten Sie auch alle anderen Gottesdienstteilnehmer darauf hinweisen.

Hier reicht ein Hinweis an den Kirchentüren, in dem Sie ebenfalls kurz den Zweck beschreiben und klarmachen, dass keines der Fotos zur Veröffentlichung gedacht ist.

 

5. Weitere Verwendungszwecke

Sollten Sie in Erwägung ziehen ausgewählte Fotos (z.B. Gruppenfotos o.ä.) zu anderen Zwecken publizieren zu wollen, dann sollten sie in der Erklärung darauf hinweisen.

Sie brauchen dann aber hierzu eine separate Einverständniserklärung aller Betroffenen und insbesondere bei Online-Veröffentlichungen die explizite Einverständniserklärung pro Bild!